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Ausbildungsziel und Dauer
der Ausbildung
Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger sind Fachkräfte
in allen Arbeitsbereichen der Behindertenhilfe. Die Ausbildung
an der Fachschule Heilerziehungspflege dauert drei Jahre.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachschule Heilerziehungspflege kann aufgenommen werden,
wer den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss
und den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule - Hauswirtschaft
und Pflege - mit Schwerpunkt Persönliche Assistenz oder
eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung
und den Berufsabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand
nachweist oder
eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt und ein einschlägiges
Praktikum im Umfang von 400 Zeitstunden abgeleistet hat.
Bis August 2013 gelten als
Aufnahmevoraussetzung auch noch:
der erfolgreiche Besuch einer einjährigen Berufsfachschule
- Sozialpflege - für Realschulab-
solvent/-innen oder einer zweijährigen Berufsfachschule
- Sozialpflege (Pflegeschule) oder
der Abschluss der Berufsfachschule - Heilerziehungshilfe - und
eine mindestens einjährige einschlägige Tätigkeit.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung umfasst pro Jahr 800 Unterrichtsstunden
(insgesamt 2400 Std.). Dabei orientiert sich der berufsbezogene
Unterricht am Lernfeldkonzept. Anhand von Lernsituationen wird
die benötigte Handlungskompetenz erworben.
Hinzu kommen die Fächer Deutsch, Politik, Englisch und Religion.
Im Rahmen der optionalen Lernangebote wird u.a. Mathematik unterrichtet
und damit die Fachhochschulreife erworben.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung umfasst pro Jahr 600 Stunden. Sie wird
in Einrichtungen der Behindertenhilfe in den Bereichen Pflege,
Bildung und Erziehung absolviert.
Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung regelt die Schule.
Der Einsatzort wechselt jährlich.
Struktur der dreijährigen
Ausbildung
Theorie- und Praxisphasen wechseln sich im 10-wöchigen Rhythmus
(Quartale) ab und ergänzen sich sinnvoll.
Abschluss
Nach bestandenem Examen erhalten die Absolventinnen und Absolventen
vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend
und Familie die Urkunde mit der Erlaubnis, die Berufsbezeichnung
Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger zu
führen.
Gleichfalls wird mit dem Abschluss die allgemeine Fachhochschulreife
erworben.
Ausbildungsbeginn 1. August eines jeden Jahres
Anzahl der Schulplätze pro
Klasse 24
Bewerbungen ganzjährig
Kosten:
65,- monatlich (780,- im Jahr)
25,- Aufnahmegebühr (einmalig) |